Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Hochschulzulassungsgesetz NW 1993
HZG NW 1993§ 13
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HZG%20NW%201993/13#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HZG%20NW%201993/13#abs-2 (2) Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HZG%20NW%201993/13#abs-3 (3) Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages tritt das Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz NW 1986 - HZG NW 1986) vom 11. März 1986 (GV. NW. S. 218) außer Kraft. Verordnungen, die auf seiner Grundlage erlassen wurden, bleiben bis zum Erlaß der entsprechenden Verordnungen auf der Grundlage dieses Gesetzes in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Stellvertreter
des Ministerpräsidenten
Der Finanzminister
Der Kultusminister
Die Ministerin
für Wissenschaft und Forschung